Garantierte Sicherheit in der Geschäftsluftfahrt
In Bezug auf die Sicherheit steht die Geschäftsluftfahrt der Verkehrsluftfahrt in nichts nach. Fluggesellschaften für Privatjets verfügen durchweg über ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC), was bei Mitfluggelegenheiten hingegen nicht immer der Fall ist. Diese Zulassung, die von den Aufsichtsbehörden für den Luftverkehr (in Frankreich die DGAC) nach sehr strengen Kriterien erteilt wird, berechtigt zur entgeltlichen Beförderung von Passagieren im öffentlichen Verkehr.
„Wir sind mit den Sicherheitsanforderungen von Unternehmen vertraut und wählen nur die besten Fluggesellschaften mit den höchsten Garantien für unsere Kunden aus“, erklärt François-Xavier Clerc, Generaldirektor von AEROAFFAIRES.
Bei neuen Geschäftsreisemodellen werden diese Anforderungen hingegen manchmal unterlaufen. Manche Unternehmen versuchen, Geschäftsflüge zu sehr niedrigen Preisen anzubieten, und umgehen dabei Gesetze und Vorschriften – auf Kosten der Sicherheit. Vergewissern Sie sich daher, einen hochwertigen Service bei einem verlässlichen Anbieter zu buchen: Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail und lassen Sie sich von uns zur Sicherheit Ihres Geschäftsflugs beraten.