Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung von Privatjets
seit 1991

8.500
verfügbare Fluggeräte

35.000
durchgeführte Flüge

mehr als 100.000
Fluggäste

4,9/5
Kundenzufriedenheit

100 %
CO₂-Kompensation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON AEROAFFAIRES

ARTIKEL 1: VERTRAGSWIRKUNG

Die verschiedenen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags „Charterauftrag“ treten in Kraft und der Auftrag des Kunden an AEROAFFAIRES, ein Fluggerät für ihn zu reservieren, gilt als erteilt, wenn der Charterkunde die Buchung per E-Mail oder Telefon vornimmt. Wenn der Vertrag nicht unterzeichnet oder vom Kunden nicht zurückgeschickt wird, gilt dies nicht als fehlende Zustimmung.

Die endgültige Bestätigung des Fluggeräts bei der ausgewählten Fluggesellschaft kann erst nach Empfang des unterschriebenen Vertrags, nachdem dieser per E-Mail zurückgesandt wurde, erfolgen. Verzögerungen bei der Zusendung des unterzeichneten Vertrags können nicht gegenüber AEROAFFAIRES geltend gemacht werden, falls das Fluggerät bei seinem Eingang, der die feste Buchung des Fluggeräts bestätigt, nicht mehr verfügbar ist.

– Jede Stornierung nach einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail oder Telefon zieht eine Mindeststornogebühr von 30 % gemäß den Bedingungen in Artikel 7 unten nach sich.

– Jede Änderung des Fluggeräts, die der Kunde nach der Bestätigung eines bestimmten Fluggeräts wünscht, kann Stornogebühren gemäß Artikel 7 nach sich ziehen, wenn die Fluggesellschaft des zuerst bestätigten Fluggeräts nicht in der Lage ist, ein Fluggerät aus ihrer Flotte bereitzustellen, das der neuen Buchungsanfrage entspricht, oder wenn sie den Charterer wechseln muss, um die neue Buchungsanfrage des Kunden nach dem gewünschten Fluggerät zu beantworten.

ARTIKEL 2: ÄNDERUNGEN DES FLUGS

Der vorliegende Chartervertrag kann weder verlängert noch geändert werden, bevor der Kunde das Einverständnis von AEROAFFAIRES eingeholt hat. AEROAFFAIRES erteilt der Besatzung oder dem Subunternehmer alle notwendigen Anweisungen. Außer in dringenden oder außergewöhnlichen Fällen ist die Besatzung nicht befugt, Anweisungen des Kunden entgegenzunehmen. Jede Änderung des vorliegenden Vertrags hat eine zusätzliche Rechnungsstellung, eine Gutschrift oder einen Abzug auf der Grundlage des geltenden Tarifs zur Folge. Der Beförderer ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Auftrags verantwortlich.

ARTIKEL 3: FLUGPLÄNE – UMLEITUNGEN – STORNIERUNG

Die angegebenen und vom Kunden genehmigten Abflug- und Ankunftszeiten sind nur als Richtwerte zu verstehen. AEROAFFAIRES oder der Subunternehmer behalten sich das Recht vor, diese aus Gründen der Sicherheit, des Flugverkehrs, der Wetterbedingungen oder aus technischen oder genehmigungstechnischen Gründen zu ändern oder den Flug ganz oder teilweise zu annullieren. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit des Fluggeräts aus technischen Gründen vor dem Flug oder während des Flugs kann AEROAFFAIRES nicht haftbar gemacht werden. AEROAFFAIRES wird sich zusammen mit dem Beförderer nach Kräften bemühen, ein Ersatzfluggerät gleicher oder kleinerer Größe zu finden, soweit dies möglich ist. Alle Mehrkosten, falls sie nicht vom Subunternehmer gemäß seinen Verkaufsbedingungen übernommen werden, gehen zu Lasten des Kunden, der sie entsprechend akzeptiert.
AEROAFFAIRES oder der Beförderer haften nicht für Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne, die dem Charterunternehmen oder den Passagieren aufgrund der Nichtdurchführung des Fluges gemäß dem Flugplan durch höhere Gewalt entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verhängte Quarantäne, Flugzeugausfall, Aufruhr, Streiks an Flughäfen, die den Abflug des Fluggeräts verhindern, Störungen, Gefahren infolge von Kriegsrisiken oder aufgrund anderer Naturkatastrophen (Fälle höherer Gewalt). Der Beförderer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verspätungen, die von Flughafenmitarbeitern oder Personen verursacht werden, die nicht unter der Aufsicht der Fluggesellschaft oder von AEROAFFAIRES stehen, diese können nicht Gegenstand eines Antrags auf Rückerstattung des Flugpreises sein.
Helikopterflüge werden ohne Stornogebühren zurückerstattet, wenn die Wetterbedingungen es nicht erlauben, den Flug von der Basis des Fluggeräts aus durchzuführen. Wenn die Bereitstellung des Fluggeräts für den gewünschten Flug an einem anderen Ort oder auf einem anderen Startplatz als seiner Basis erfolgt, werden nur die Kosten für die Bereitstellung des Fluggeräts an seiner Basis und zurück berechnet.

ARTIKEL 4: VERSICHERUNGEN

Der Beförderer versichert seine Flugzeuge je nach Gesellschaft nach den allgemeinen Bedingungen des Montrealer oder des Warschauer Abkommens. Dem Kunden steht es frei, eine individuelle Zusatzversicherung abzuschließen.

ARTIKEL 5: VORGESCHRIEBENE AUSWEISPAPIERE

Im Rahmen von Antiterrormaßnahmen ist es vorgeschrieben, AEROAFFAIRES 48 Stunden vor dem Flug eingescannte Kopien der Ausweispapiere der Passagiere zukommen zu lassen. Die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass die Behörden die Mitnahme verweigern und eine Geldstrafe von bis zu 5000 € pro Passagier verhängen.

ARTIKEL 6: ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND -BEDINGUNGEN

– Eine Anzahlung von 50 % der Gesamtpauschale ist bei Vertragsunterzeichnung fällig, der Restbetrag ist gemäß den Bedingungen des Charterauftrags oder 14 Tage vor Abflug des Fluges zu zahlen. Bei Flügen am selben Tag erfolgt die Zahlung per Scheck oder Banküberweisung vor dem Boarding.

– Der Wechsel der Fluggesellschaft nach schriftlicher Bestätigung und Vertrag mit einer Subunternehmer-Fluggesellschaft kann Stornogebühren seitens der Subunternehmer-Fluggesellschaft nach sich ziehen, wenn der Flug für ein Fluggerät mit einer anderen Sitzplatzkapazität als angeboten storniert wird, die sie nicht besitzt, oder wenn der Kunde beschließt, die Hin- und Rückreise mit derselben Fluggesellschaft aus irgendeinem Grund seitens des Kunden oder der Fluggesellschaft selbst aus technischen Gründen zu stornieren.

– Erinnerung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und gemäß Artikel 53 des französischen NRE-Gesetzes (Loi relative aux Nouvelles Régulations Économiques) Nr. 2001-420 vom 15.05.2001 werden bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge in Höhe des (3) Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes auf den Betrag inkl. MwSt. pro rata temporis erhoben.

– Der Zinssatz der Säumniszuschläge, die ab dem Tag nach dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig werden, muss in der Rechnung angegeben werden
(Artikel L 441-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce)).

ARTIKEL 7: WIDERRUFSFRISTEN FÜR DIE STORNIERUNG

Zeit zwischen dem Datum der Bestätigung oder Stornierung und dem Abflugdatum des Fluges:
Betrag, der an AEROAFFAIRES zu zahlen ist:

  • Mehr als 60 Tage vor dem Abflugtag: 30 %
  • 60 Tage bis 30 Tagevor dem Abflugtag: 40 %
  • 30 Tage bis 7 Tage vor dem Abflugtag: 50 %
  • 48 Stunden bis 0 Stunden vor dem Abflugtag: 100 %

Wenn die Zahlung der fälligen Stornogebühr verweigert wird, werden die Stornogebühren zu 100 % in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den Gerichtskosten.

ARTIKEL 8: VERSPÄTUNG BEIM BOARDING

Die Passagiere halten sich zwischen 2 Stunden und 20 Minuten vor der Abflugzeit zum Einsteigen bereit, je nach den im Flugplan festgelegten Informationen und dem bestätigten Flugzeugtyp. Für Verspätungen, die durch Passagiere verursacht werden, haftet der Kunde gegenüber der Fluggesellschaft, wenn diese zusätzliche Flughafengebühren zahlen muss oder wenn dadurch eine Verspätung des nächsten Fluges des Subunternehmers verursacht wird; diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 9: GEPÄCK

Das zulässige Höchstgewicht pro Person in Geschäftsflugzeugen beträgt 10 /15 kg (bei Standardabmessungen), in Großraumflugzeugen vom Typ Großraumkabine sind bis 20 kg gestattet. Die Fluggäste werden daran erinnert, in kleinen Geschäftsflugzeugen Weichgepäck mitzuführen, wenn diese voll ausgelastet sind. In keinem Fall kann AEROAFFAIRES oder der Subunternehmer verantwortlich gemacht werden im Falle von Übergepäck oder einer Größe des Gepäcks, die eine Beförderung nicht zulässt. Noch für Verluste und Schäden am Gepäck, die durch die Nachlässigkeit der Passagiere verursacht werden.

ARTIKEL 10: FLUGZEUGENTEISUNG UND TREIBSTOFF

Enteisung: Der Verkaufspreis beinhaltet nicht den Preis für eine mögliche Enteisung. Wenn aus Sicherheitsgründen eine Enteisung des Fluggeräts durchgeführt werden muss, wird der Preis für die Enteisung(en) in einer zusätzlichen Rechnung ausgewiesen. Diese wird dem Kunden, der mit der Unterzeichnung dieses Vertrags zustimmt, den Preis dafür zu bezahlen, bei Erhalt dieser Rechnung zugesandt. Dabei ist zu beachten, dass der Preis für die Enteisung zwischen 800 und 8.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Flug betragen kann, je nach Größe des Fluggeräts und je nach Aufwand für die durchzuführende Enteisung, wenn dies zu Ihrer Sicherheit erforderlich ist.

Treibstoff: Jeder Anstieg der Treibstoffkosten um mehr als 5 % im Vergleich zum ursprünglich verkauften Tarif kann zu einer zusätzlichen Berechnung durch die Fluggesellschaft führen.

ARTIKEL 11: STREITFÄLLE

Alle Streitigkeiten über die Auslegung oder Ausführung des vorliegenden Vertrags unterliegen der Gerichtsbarkeit des Gerichts von Paris.