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Die Folgen des Brexit für die Geschäftsluftfahrt

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Am1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich nach monatelangen Verhandlungen die Europäische Union offiziell verlassen. Am selben Tag trat das mit dem Brexit verbundene Handels- und Kooperationsabkommen in Kraft. In diesem Abkommen befasst sich ein Teil mit der Luftfahrt. Er legt die Grundlagen für den betrieblichen Kontext und die Rechte aller Beteiligten fest: von den Passagieren über die Fracht bis hin zu den britischen und europäischen Luftfahrtunternehmen. Dieses Abkommen ist die Antwort auf die Sorgen der bereits stark angeschlagenen Luftverkehrsbranche.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört vor allem die Weiterentwicklung der Modalitäten für den Betrieb von Flügen des öffentlichen Verkehrs innerhalb des Vereinigten Königreichs. Diese Flüge innerhalb des Landes müssen nun von der britischen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt werden.

Wie wirken sich die neuen Flugverkehrsbedingungen auf die Privatfliegerei aus?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat zu einigen Änderungen der Flug- und Überflugrechte zwischen diesen beiden Zonen geführt.

  • Neue Genehmigungen erforderlich

Insgesamt bleiben die Überflug- und Flugrechte von und nach dem Gebiet der anderen Partei für alle Luftfahrtunternehmen aus der EU und dem Vereinigten Königreich gewährleistet. So betrifft dies reguläre und nicht reguläre Fluggesellschaften, aber auch Betreiber von Privatjets oder Hubschraubern. Es ist also weiterhin möglich, einen Flug mit einem Privatjet zwischen dem Vereinigten Königreich und einem anderen EU-Land mit einer europäischen oder britischen Fluggesellschaft durchzuführen.

Europäische Fluggesellschaften, die das Vereinigte Königreich anfliegen möchten, müssen jedoch über eine „Foreign Carrier Permit“ verfügen. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der britischen Zivilluftfahrtbehörde stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Zivilluftfahrtbehörde: https://www.caa.co.uk/ Commercial-industry/Airlines/Licensing/Foreign-carrier- permits/About-foreign-carrier-permits/

Umgekehrt müssen britische Fluggesellschaften, die die Europäische Union bedienen wollen, Fluggenehmigungen bei der Flugsicherheitsagentur der Europäischen Union (EASA) beantragen. Diese Verfahren sind nicht sehr aufwendig und stellen für die Fluggesellschaften kein Hindernis dar. Einige haben bereits Gruppengenehmigungen ausgehandelt, um allzu lange Verfahren zu vermeiden.

  • Die Wiedereinführung der Kabotagerechte

Der Begriff Kabotage bezeichnet die Beförderung von Personen oder Waren zwischen zwei Flughäfen eines Landes über ein Flugzeug, das außerhalb der Grenzen desselben Landes registriert ist. Sie ist eine der sechs Freiheiten der Luft, den Regeln, die den internationalen Luftverkehr und die Beförderung von Luftfracht regeln. Konkret soll die Kabotage die nationale Industrie vor ausländischer Konkurrenz schützen.

Innerhalb der Europäischen Union teilen sich die Mitgliedsstaaten im Interesse des freien Handels die gleichen Kabotagerechte. In Bezug auf das Vereinigte Königreich haben sich die Regeln jedoch seit dem Brexit geändert. Nunmehr gelten für Flugzeugbetreiber aus der EU und dem Vereinigten Königreich unterschiedliche Kabotagerechte. Europäische Flugbetreiber von Privatjets dürfen daher nicht mehr ausschließlich innerhalb des Vereinigten Königreichs fliegen. Umgekehrt darf ein britischer Betreiber nicht mehr ausschließlich Flüge innerhalb eines europäischen Landes durchführen. Wenn der Flug jedoch eine Grenze überquert, z. B. ein Flug von Paris Le Bourget LBG nach Amsterdam AMS, kann er von einem britischen Betreiber durchgeführt werden, da er nicht in einem einzigen Land stattfindet.

  • Auswirkungen von Flügen mit Privatjets auf die Preise

Es ist möglich, dass sich die Wiedereinführung der Kabotagerechte auf die Preise auswirkt. Seit dem1. Januar 2021 dürfen nämlich nur noch britische Luftfahrtunternehmen Flüge innerhalb ihres Hoheitsgebiets durchführen. Daher ist der Wettbewerb auf diesen Flügen weniger stark ausgeprägt. Dieser geringere Wettbewerb führt zu einem geringeren Angebot an Privatjets. Wenn das Angebot jedoch geringer ist als die Nachfrage, ist es wahrscheinlich, dass der Preis für die Anmietung eines Privatjets innerhalb des Vereinigten Königreichs steigt. Bei anderen Flügen ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Preise steigen.

  • Die Folgen für unsere Kunden

Für die Kunden vonAEROAFFAIRES haben diese Modalitäten keine Auswirkungen. Als Flugvermittler stehen wir mit mehr als 100 Fluggesellschaften in ganz Europa in Kontakt. Egal, ob Sie einen Privatjet oder einen Hubschrauber mieten möchten, ob Sie einen Gruppen- oder Familienflug oder einen Krankenrücktransport wünschen oder wohin Sie fliegen möchten, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Wünsche zu erfüllen.

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